NIS2 und DORA rücken den Faktor Mensch in den Mittelpunkt des EU-Cybersicherheitsrechts. SecurityAwared unterstützt Ihre Organisation dabei, die Anforderungen beider Rahmenwerke an Security-Awareness- und Cyberhygiene-Schulungen mit messbaren, auditfähigen Programmen zu erfüllen.
NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555
Nationale Umsetzung bis 17. Oktober 2024
DORA-Verordnung (EU) 2022/2554
Gilt ab 17. Januar 2025
NIS2 ist die EU-Richtlinie 2022/2555, die Nachfolgerin der ursprünglichen NIS-Richtlinie. Die Mitgliedstaaten mussten sie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen, wodurch der Anwendungsbereich der europäischen Cybersicherheitspflichten über zahlreiche Sektoren hinweg erheblich erweitert wird.
Die Richtlinie stuft Organisationen als „wesentliche" oder „wichtige" Einrichtungen ein und verpflichtet sie zu strengen Standards im Cyber-Risikomanagement. Artikel 20 macht die Leitungsorgane unmittelbar verantwortlich für die Genehmigung und Überwachung der Risikomanagementmaßnahmen im Bereich Cybersicherheit, während Artikel 21 grundlegende Cyberhygiene-Praktiken und Security-Awareness-Schulungen für die Mitarbeitenden vorschreibt.
DORA ist die EU-Verordnung 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor. Als Verordnung gilt sie ab dem 17. Januar 2025 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne dass eine nationale Umsetzung erforderlich ist.
DORA verpflichtet Finanzunternehmen zum Aufbau eines umfassenden IKT-Risikomanagementrahmens. Ein zentraler Pfeiler ist der Faktor Mensch: Unternehmen müssen Programme zur IKT-Sicherheitssensibilisierung und Schulungen zur digitalen operationalen Resilienz für Mitarbeitende und, sofern relevant, die Geschäftsleitung durchführen, damit Menschen Cyberbedrohungen erkennen und darauf reagieren können.
Zusammen erfassen NIS2 und DORA einen breiten Teil der europäischen Wirtschaft — und die Zulieferer, die sie bedienen.
Falls Ihre Organisation unsicher ist, ob sie als wesentliche oder wichtige Einrichtung oder als kritischer Zulieferer gilt, kann unser Team Sie dabei unterstützen, Ihre Pflichten zu erfassen.
Wir verkaufen keine Zertifizierung — wir helfen Ihnen, die Schulungs- und Sensibilisierungsanforderungen zu erfüllen, die NIS2 Artikel 21 und DORA an Ihre Mitarbeitenden stellen, mit Nachweisen, die Sie einem Prüfer vorlegen können.
Strukturierte, rollenbasierte Kurse, die die Anforderungen an Cyberhygiene und Sensibilisierung aus NIS2 Artikel 21 und die IKT-Sicherheitssensibilisierungsprogramme von DORA operativ umsetzen — bereitgestellt in den Sprachen, die Ihre Belegschaft nutzt.
Realistische Phishing-Simulationen messen und reduzieren das menschliche Risiko im Zeitverlauf und liefern Ihnen konkrete Vorher-Nachher-Kennzahlen, die eine kontinuierliche Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der Mitarbeitenden belegen.
Gezielte Module helfen den Leitungsorganen, ihrer Verantwortung nach NIS2 Artikel 20 gerecht zu werden, Risikomanagementmaßnahmen im Bereich Cybersicherheit zu verstehen, zu genehmigen und zu überwachen.
Abschlussnachweise, Bewertungen und Kampagnenanalysen liefern Ihnen den dokumentierten Nachweis fortlaufender Security-Awareness, den Aufsichtsbehörden und Prüfer erwarten.
Jeder Kurs und jede Kampagne ist an den Pflichten von NIS2 und DORA zum Faktor Mensch ausgerichtet, sodass Ihr Programm einen klaren Bezug zur zugrunde liegenden Regulierung hat.
Geplante, wiederkehrende Schulungen und Simulationen verwandeln einmalige Compliance in die fortlaufende Cyberhygiene-Kultur, die beide Rahmenwerke von wesentlichen und wichtigen Einrichtungen erwarten.
SecurityAwared bietet Security-Awareness-Schulungen und Phishing-Simulationen, um Ihnen zu helfen, die Schulungsanforderungen von NIS2 und DORA zum Faktor Mensch zu erfüllen. Diese Seite dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar; wenden Sie sich für eine vollständige Bewertung Ihrer Pflichten an Ihr Compliance- oder Rechtsteam.
Sprechen Sie mit unserem Team über ein Programm für Security-Awareness-Schulungen und Phishing-Simulationen, das auf Ihre NIS2- und DORA-Pflichten abgestimmt ist.